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MIETKONDITIONEN & AGB

Wichtigste Mietbedingungen:

  • Mindestalter 21 Jahre und im Besitz des definitiven Führerausweises Kategorie B bis 3.5t

  • Nur für privaten Gebrauch

  • Eine Kaution von CHF 800.-- ist bei der Buchung zu hinterlegen

Versicherungsbedingungen:

  • Das Fahrzeug ist Haftpflicht- und Vollkaskoversichert

  • Selbstbehalt für Versicherungen: Haftpflicht CHF 500, Vollkasko CHF 1'000

  • Eine Reiseannulationsversicherung ist durch den Mieter abzuschliessen

Annullierung:

  • Bearbeitungsgebühr: CHF 200

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

  • Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises

  • Rücktritt bis 8 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1 Allgemeine Bedingungen

 

Das Fahrzeug wird von cali-rent zur befristeten Benutzung zur Verfügung gestellt.

 

Alle Lenker sowie allfällige Zusatzlenker des Fahrzeuges sind dem Vermieter bekannt zu geben. Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein sowie einen definitiven und gültigen Fahrausweis der Kategorie B bis 3.5t Gesamtgewicht besitzen.

 

Länder, die nicht auf der grünen Versicherungskarte eingetragen sind, dürfen nur nach Rücksprache und Bestätigung durch den Vermieter bereist werden.

 

Dem Mieter ausdrücklich verboten sind:

 

·         das Rauchen im Fahrzeug

·         das Mitführen von Tieren im Fahrzeug

·         die Durchführung von Lernfahrten

·         die Vornahme von Fahrten an Openairs

·         jede gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges

·         das Transportieren von Material

·         die Benutzung des Fahrzeuges für Umzüge

·         die Weitervermietung des Fahrzeuges

·         der Verkauf des Fahrzeuges

 

2 Reservation, Kaution und Zahlung

 

Mit der Zahlung der Mietkosten wird eine Kaution von CHF 800.-- zur Zahlung fällig. Diese Kaution wird dem Mieter bei korrekter Rückgabe des Fahrzeuges innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Das Reisemobil gilt erst nach eingegangener Zahlung als reserviert.

 

Die gesamten Mietkosten sind bis spätestens 30 Tage vor Fahrzeugübergabe zu überweisen.

 

3 Vertragsrücktritt

 

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, sind die folgenden Kostenanteile geschuldet:

 

·         Bearbeitungsgebühr CHF 200.-

·         Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtkosten

·         Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtkosten

·         Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn 100% der Gesamtkosten

 

4 Übernahme und Rückgabe des Fahrzeuges

 

Die Übernahme und Rückgabe des Fahrzeuges erfolgen am vom Vermieter bezeichneten ‘Übergabeort’ zu der im Mietvertrag genannten Uhrzeit.

 

Für den Fall, dass das Fahrzeug infolge eines Unfalls oder anderer nicht vom Vermieter verschuldeten Ursachen ausfällt, bemüht sich dieser um ein Ersatzfahrzeug. Sollte kein Ersatzfahrzeug gefunden werden, erhält der Mieter die geleistete Zahlung vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden

 

Der Ausfall eines oder mehrerer Geräte (Kühlschrank, Batterie, Heizung etc.) berechtigt zu keiner Schadenersatz-Forderung.

 

 

Hält der Mieter die vereinbarten Zeiten nicht ein, hat er allfällige dadurch entstehende Zusatzkosten zu tragen, so insbesondere kann er auch für den Schaden, welcher dem Vermieter deswegen durch verspätete Abgabe des Fahrzeuges an den Folgemieter entstehen, haftbar gemacht werden.

 

Vorzeitige Fahrzeugrückgabe sowie das nicht Erreichen der im Vertrag vereinbarten Gesamtkilometer berechtigt zu keiner Mietreduktion.

 

Vor der Rückgabe hat der Mieter den Wassertank zu entleeren und den Dieseltank voll zu tanken. Der Abwassertank ist regelmäßig zu entleeren, insbesondere auch vor der Rückgabe.

 

Für Nachreinigungen werden dem Mieter pauschal CHF 100.- belastet und mit der geleisteten Kaution verrechnet.

 

Sowohl bei der Übernahme wie auch bei der Rückgabe wird ein Protokoll erstellt und durch Mieter und Vermieter unterzeichnet.

 

5 Unterhalt, Reparaturen und Sorgfaltspflicht

 

Der Mieter ist während der Mietdauer für den vorschriftsgemässen Unterhalt des Fahrzeuges verantwortlich. Motorenöl und Scheibenwischerwasser sind Verbrauchsmaterial und gehen zu lasten des Mieters. Für Schäden infolge mangelhaftem Unterhalt oder unsachgemässer Behandlung durch den Mieter haftet dieser persönlich. Der Vermieter kann ihm entstehenden Arbeitsaufwand, für die Behebung solcher Schäden, dem Mieter mit CHF 90.- pro Stunde in Rechnung stellen.

 

Reparaturen sind vor der Vornahme mit dem Vermieter abzusprechen und durch eine offizielle Vertretung ausführen zu lassen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlegung einer detaillierten Rechnung, lautend auf Cali-Rent,Frau Kornelia Riesen, Meiental 23 G, 3083 Trimstein BE…, an den Mieter zurückerstattet.

 

Kosten für die Behebung von Beschädigungen an Dachaufbauten durch Missachtung der Mindesthöhe (VW Bus 2.05m) sind vollständig durch den Mieter zu tragen; die Motorfahrzeugversicherung lehnt diesbezüglich jede Leistung ab!

 

6 Unfälle und Einbrüche

 

Jeder Unfall oder Einbruch ist sofort der örtlichen Polizeistation und dem Vermieter zu melden. Bei einem Unfall ist der Unfallrapport (im Handschuhfach) vollständig auszufüllen und durch die Beteiligten zu unterzeichnen. Die Situation ist mit Skizzen, Fotos und Adressen allfälliger Zeugen festzuhalten. Dem Vermieter sind die notwendigen Unterlagen umgehend zukommen zu lassen, so dass er seiner Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung innerhalb Wochenfrist nachkommen kann. Es dürfen keine Schuldzugeständnisse im Namen des Vermieters gemacht werden.

 

7 Versicherung

 

Das Fahrzeug ist mit einer Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 1000.-, nicht ausschliessbar) und einer Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt CHF 500.-, nicht ausschliessbar) versichert. Der Mieter haftet im Schadensfall bis zum Betrag des Selbstbehaltes für sämtliche dem Vermieter entstanden Aufwendungen. Mehrprämien aufgrund eines Bonusschutz-Verlustes können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

 

8 Gebühren und Treibstoff

 

Diesel- und Benzinkosten, Autobahn-, Tunnel-, Fähr- und andere Strassengebühren gehen zulasten des Mieters.

 

Die CH-Autobahnvignette ist im Mietpreis inbegriffen.

9 Verkehrsregeln

 

Für die Folgen von Verletzungen der Verkehrsregeln und Vorschriften jeglicher Art haftet der Mieter.

 

10 Zustimmung

 

Der Mieter anerkennt den Mietvertrag mit allen Vertragsabschnitten und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zu seiner sowie weiteren im Vertrag genannten Personen.

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